EU-Umsatzsteuer


Was ist die Mehrwertsteuer?

Umsatzsteuer, abgekürzt USt., wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt. Umsatzsteuer wird im Allgemeinen fällig, wenn Waren und/oder Dienstleistungen verkauft werden. Sie wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet, die zur Nutzung oder zum Verbrauch in der Europäischen Union gekauft und verkauft werden. Sie ist eine Verbrauchssteuer, da sie letztendlich vom Endverbraucher getragen wird.

Wer muss Umsatzsteuer bezahlen?

Generell stellt der Anbieter, der Waren oder Dienstleistungen verkauft, dem Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung. Die eingenommene Umsatzsteuer wird dann vom Anbieter gemeldet und an die Steuerbehörden gezahlt.

Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sollten Sie Zoom Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) zukommen lassen (weitere Informationen nachfolgendend unter „Wie kann ich meine USt.-IdNr. eingeben?“). Wenn die USt.-IdNr. gültig ist, wird auf die von Zoom an Sie erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer erhoben. Wenn Sie keine USt.-IdNr. haben, wird für die von Zoom an Sie erbrachten Leistungen Umsatzsteuer erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die USt.-IdNr., die Sie angeben, in der VIES-Datenbank registriert sein muss, um als gültig angesehen zu werden. Zoom wird die auf dem Zoom-Abrechnungsportal angegebene USt.-IdNr. mithilfe der VIES-Datenbank prüfen. (VIES ist eine offizielle Datenbank zum Überprüfen der Gültigkeit von Umsatzsteuernummern in EU-Mitgliedsstaaten.) In einigen EU-Mitgliedsstaaten werden Umsatzsteuernummern nicht automatisch in die VIES-Datenbank eingetragen. Es ist daher möglich, dass Sie die Eintragung Ihrer Umsatzsteuernummer in die VIES-Datenbank bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde beantragen müssen.

Wo gilt die EU-Umsatzsteuer?

Die EU-Umsatzsteuer gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Zurzeit zählt die Europäische Union folgende Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (hinsichtlich Umsatzsteuerpflichtigkeit einschließlich Monaco), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Bitte beachten Sie, dass andere europäische Länder, die der EU nicht angehören, ihr eigenes Umsatzsteuersystem haben. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs für andere Länder.

Gehören Norwegen und die Schweiz zur EU?

Norwegen und die Schweiz sind keine EU-Mitgliedsstaaten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs für diese Länder.

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.IdNr.)?

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder USt.-IdNr., ist eine Nummer, die ein Unternehmen eindeutig als umsatzsteuerregistriert identifiziert. Zoom stellt Kunden mit gültiger USt.-IdNr. (ersichtlich in der VIES-Datenbank) keine Umsatzsteuer in Rechnung. 

Hat Zoom eine USt.-IdNr.?

Zoom ist nicht in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerregistriert. Stattdessen ist Zoom per Nicht-EU-MOSS (Mini One Stop Shop bzw. kleine einzige Anlaufstelle oder KEA) in der EU umsatzsteuerregistriert.

Die MOSS-Nicht-EU-Regelung ist eine Vereinfachung für nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige, die das Erheben und Abführen von Umsatzsteuer auf Telekommunikations- und/oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht.

Dank der MOSS-Regelung müssen sich Anbieter von Telekommunikations- und/oder elektronisch erbrachten Dienstleistungen für Privatkunden nicht in jedem EU-Mitgliedsstaat für Umsatzsteuerzwecke registrieren.

Zoom hat sich für die Niederlande als Identifikationsland für MOSS-Zwecke entschieden.

Welcher Umsatzsteuersatz wird angewendet: der des Wohnorts des Kunden oder der des Landes, in dem Zoom umsatzsteuerregistriert ist?

Zoom wendet im Allgemeinen den Umsatzsteuersatz des Landes an, in dem der Kunde ansässig ist. Dies basiert auf der „Verkauft an“-Adresse, welche mit anderen Informationen abgeglichen wird.

Welche Befreiungen gibt es und wie kann ein Kunde Zoom benachrichtigen?

Zoom stellt Kunden mit gültiger USt.-IdNr. (ersichtlich in der VIES-Datenbank) keine Umsatzsteuer in Rechnung. Aufgrund der Struktur des Umsatzsteuersystems sind keine anderen Befreiungen möglich.

Wie kann ich meine USt.-IdNr. eingeben?

Befolgen Sie bitte folgende Schritte, um Ihre USt.-IdNr. einzugeben:

  1. Melden Sie sich beim Zoom-Webportal an.
  2. Klicken Sie auf Kontoverwaltung und danach auf Abrechnung.
  3. Bearbeiten Sie unter Abrechnungskontakt die Umsatzsteuernummer (diese befindet sich unter dem Feld „Rechnungsadresse“).
  4. Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein und klicken Sie auf Speichern.

Was passiert, wenn ich keine USt.-IdNr. habe?

Wenn ein Kunde keine gültige Umsatzsteuernummer angeben kann (ersichtlich in der VIES-Datenbank), stellt Zoom für die an den Kunden geleisteten Dienste die Umsatzsteuer in Rechnung.

Benötige ich die Umsatzsteuernummer von Zoom?

Nein. Zoom ist per MOSS-Nicht-EU-Regelung umsatzsteuerregistriert und ist demzufolge nicht in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat individuell umsatzsteuerregistriert.

Wenn Sie Ihre Umsatzsteuernummer angegeben haben und diese in der VIES-Datenbank als gültig angezeigt wird, wird Ihnen von Zoom keine lokale Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird der Dienst als B2B-Dienstleitung angesehen, was bedeutet, dass Sie ihn möglicherweise in Ihrer regulären Umsatzsteuererklärung im Rahmen des Reverse-Charge-Systems als eine außerhalb der EU erworbene Dienstleistung deklarieren müssen. Die Umsatzsteuer, die im Rahmen des Reverse-Charge-Systems verbucht wird, kann unter Umständen auf der gleichen Umsatzsteuererklärung zurückgefordert werden wie die Vorsteuer, sofern Ihre Geschäftsaktivität Sie zur Vorsteuerrückforderung berechtigt.

Wie entscheidet Zoom, welche EU-Umsatzsteuer bei welchen Kunden angewendet wird?

Falls Sie keine gültige USt.-IdNr. angegeben haben (ersichtlich in der VIES-Datenbank), wendet Zoom den Umsatzsteuersatz an, der in dem vom Kunden eingegebenen „Verkauft an“-Land gültig ist. Diese Information wird unter Umständen mit anderen Daten abgeglichen, um die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen.

Wird Umsatzsteuer fällig, wenn ein Unternehmen aus der EU Zoom für einen Standort in den USA kauft?

Wenn sich die „Verkauft an“-Adresse in der USA befindet, wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, selbst wenn sich das Mutterunternehmen oder die Rechnungsanschrift in der EU befindet. 

Die Umsatzsteuer wird in der Regel allein auf Basis des „Verkauft an“-Standorts angewandt. Allerdings wird diese Information unter Umständen mit anderen Daten abgeglichen, um die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen.

Warum wird meine Umsatzsteuernummer unter Abrechnungskontakt aufgeführt, obwohl sich die Umsatzsteuer nach dem „Verkauft an“-Standort richtet?

Normalerweise stimmen Abrechnungskontakt und „Verkauft an“-Standort überein. Die Kunden werden zuerst aufgefordert, den Standort ihres Abrechnungskontakts einzugeben, der auch als „Verkauft an“-Standort gilt (sofern beim Onboarding nicht explizit eine andere „Verkauft an“-Adresse angegeben wurde). Befindet sich die „Verkauft an“-Adresse in der EU, wird eine USt.-IdNr. verlangt. 

Wenn sich Abrechnungskontakt und „Verkauft an“-Kontakt an verschiedenen Standorten befinden, wird der Umsatzsteuersatz des „Verkauft an“-Standorts erhoben. Bitte beachten Sie, dass der „Verkauft an“-Standort mit anderen Informationen abgeglichen wird, um die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen.

Gibt es einen Mindesteinkaufsbetrag, ab dem Umsatzsteuer berechnet wird?

Nein. Umsatzsteuer wird für alle Verkäufe von Zoom-Dienstleitungen in Rechnung gestellt, sofern vom Kunden keine gültige USt.-IdNr. (ersichtlich in der VIES-Datenbank) angegeben wird.

Gibt es für Wohltätigkeitsorganisationen die Möglichkeit, anstelle einer USt.-IdNr. ein Formular einzureichen, das sie als nicht steuerpflichtig ausweist?

Wohltätigkeitsorganisationen ohne Geschäftstätigkeiten sind meistens nicht umsatzsteuerregistriert. Da Wohltätigkeitsorganisationen üblicherweise keine wirtschaftlichen Aktivitäten durchführen (z. B. Verkauf von Waren/Dienstleistungen gegen Entgelt), haben sie meist auch keine Umsatzsteuernummer. Daher fällt für Wohltätigkeitsorganisationen für bei Zoom erstandene Leistungen sehr wohl Umsatzsteuer an.

Gilt die Steuerbefreiung nach Artikel 151 der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU auch für von Zoom bereitgestellte Leistungen?

Artikel 151 der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU enthält eine Steuerbefreiung für Lieferungen an internationale Organisationen (z. B. NATO oder in der EU niedergelassene Botschaften). Da Zoom in den USA ansässig ist, unterliegen seine Lieferungen an internationale Organisationen in der EU grundsätzlich der EU-Mehrwertsteuer. Wenn auf Sie normalerweise die Steuerbefreiung nach Artikel 151 zutrifft, sollten Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die Ihnen von Zoom in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer einreichen.

Eine Ausnahme hiervon ist, wenn ein Kunde bei der Steuerbehörde des Landes, in dem er steuerpflichtig registriert ist, eine schriftliche Erklärung (Freistellungsbescheinigung) beantragt, dass die von Zoom erworbenen Leistungen gemäß Artikel 151 ausdrücklich als mehrwertsteuerbefreit behandelt werden können.

Wenn die Steuerbehörde Ihrem Antrag stattgibt und Sie von ihr eine schriftliche Erklärung erhalten, in der bestätigt wird, dass die von Zoom getätigten Lieferungen als mehrwertsteuerbefreit gelten, sprechen Sie bitte mit unserer Abrechnungsabteilung, um ihr eine Kopie dieser Erklärung bereitzustellen.

Die Erklärung sollte Ihren registrierten Unternehmensnamen sowie den Hinweis enthalten, dass die Leistungen von Zoom als mehrwertsteuerbefreit behandelt werden können.

Bin ich als Kunde umsatzsteuerpflichtig?

Wenn Sie eine gültige USt.-IdNr. angegeben haben (ersichtlich in der VIES-Datenbank), wird Ihnen keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Allerdings sind Sie eventuell verpflichtet, die erworbenen Leistungen auf Ihrer Umsatzsteuererklärung im Rahmen des Reverse-Charge-Systems zu deklarieren.

Was passiert, wenn ich vergesse, meine USt.-IdNr. anzugeben?

Sie können Ihre USt.-Nr. zu jeder Zeit eintragen. Falls Sie sie vor Fälligkeit der nächsten Rechnung eintragen, wird Zoom Ihnen auf dieser Rechnung und den kommenden Rechnungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Wenn bis zum Zeitpunkt der nächsten Rechnungsstellung noch keine gültige USt.-IdNr. (ersichtlich in der VIES-Datenbank) eingegeben wurde, wird die Umsatzsteuer weiterhin in Rechnung gestellt.  

Wenn eine gültige USt.-IdNr. eingegeben wurde und auf den zuvor ausgestellten Rechnungen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, können Sie bei Zoom die Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragen. Dies ist möglich für Rechnungen, die in den 30 Tagen vor der Angabe der Umsatzsteuernummer ausgestellt wurden. Eine Rückerstattung der Umsatzsteuer über diese Frist von 30 Tagen hinaus ist nicht möglich.

Erhalte ich eine Rechnung von Zoom, wenn ich meine USt.-IdNr. angebe?

Ja. Zoom stellt für alle Leistungen an Geschäftskunden Rechnungen aus.

Sofern Sie Ihre USt.-IdNr. in Ihrem Zoom Konto angegeben haben, werden auf der Rechnung, die Sie von Zoom erhalten, Ihre Umsatzsteuernummer, der Name Ihres Unternehmes sowie andere Details bezüglich der Leistungen angegeben, die Sie von Zoom erworben haben. Für Zoom steht auf der Rechnung jedoch keine im Erbringerland gültige USt.-IdNr., da Zoom in keinem EU-Mitgliedsstaat direkt umsatzsteuerregistriert ist.

Erhalte ich eine Rechnung, auch wenn ich keine USt.-IdNr. habe?

Wenn Sie keine USt.-IdNr. angeben, wird für die von Zoom erbrachten Leistungen die lokale Umsatzsteuer erhoben.

Bei Leistungen für nicht umsatzsteuerregistrierte Personen übernimmt Zoom die Erhebung und Abführung dieser Umsatzsteuer mithilfe der MOSS-Vereinfachung. Zoom hat die Niederlande als Identifikationsland für MOSS-Erklärungen ausgewählt.

Im Rahmen der MOSS-Regeln unterliegt Zoom den Rechnungsvoraussetzungen des Identifikationslandes, bei dem es sich im Fall von Zoom um die Niederlande handelt. Den niederländischen Umsatzsteuerbestimmungen zufolge ist eine Rechnungsstellung für nicht umsatzsteuerregistrierte Personen nicht offiziell vorgeschrieben.

Entscheidungsbaum – Wird mir Umsatzsteuer in Rechnung gestellt?

Haftungsausschluss

Jeder Kunde und seine spezifischen steuerlichen Umstände sind einzigartig. Die oben angegebenen Informationen sollten nicht als steuerrechtliche Ratschläge angesehen werden, sondern vielmehr als allgemeine Übersicht über relevante Steuerregelungen. Zoom kann Ihnen keine steuerrechtlichen Ratschläge bezüglich Ihrer individuellen Situation geben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für eine individuelle Beratung mit einem professionellen Steuerberater in Verbindung zu setzen.