Die Regeln für die indirekte Besteuerung unterscheiden sich erheblich je nach dem Standort des Veranstalters, dem Standort des Teilnehmers und der Art der Veranstaltung (d.h. eine Live-Veranstaltung oder eine aufgezeichnete Veranstaltung). Je nach diesen Merkmalen kann Zoom verpflichtet sein, zusätzlich zu dem vom Gastgeber angegebenen Ticketpreis Steuern zu erheben und abzuführen.
Nach den US-amerikanischen Vorschriften für Internet-Marktplätze ist die Marktplatzplattform, also Zoom, für die Erhebung, Einziehung und Abführung der Umsatzsteuer und anderer anwendbarer indirekter Steuern verantwortlich, die auf den Verkauf von Veranstaltungstickets im Namen des Veranstalters erhoben werden können. Wenn beim Verkauf eines OnZoom-Veranstaltungstickets eine Steuer anfällt, berechnet Zoom die Steuer und fügt sie dem angegebenen Ticketpreis des Gastgebers hinzu. Zoom zieht dann die Steuer vom Teilnehmer ein und führt sie an die zuständige Steuerbehörde ab.
Zoom bestimmt den Standort des Gastgebers anhand der Informationen, die Sie bei der Registrierung als Gastgeber auf OnZoom angeben. Die Regeln für indirekte Steuern und die Zuständigkeiten für die Einziehung und Abführung von Umsatzsteuern variieren je nach Standort des Gastgebers. Daher ist es wichtig, dass die an Zoom übermittelten Informationen über den Ort Ihrer Niederlassung korrekt sind.
Der Standort des Teilnehmers basiert auf der "Verkauft an" Adresse, die er während des Bestellvorgangs angibt. Die Regeln für indirekte Steuern variieren je nach Standort des Teilnehmers. Daher ist es wichtig, dass die an Zoom übermittelten Informationen über den Standort des Teilnehmers korrekt sind.
Zoom ist gesetzlich verpflichtet, Steuern und/oder Gebühren auf Tickets zu erheben und abzuführen, die an Teilnehmer mit Wohnsitz in bestimmten Ländern verkauft werden. Der Ticketkäufer sieht zusätzlich zum angegebenen Ticketpreis geschätzte Steuern und Gebühren, die sich nach dem Steuersatz des Staates, des Landkreises und des Wohnortes des Käufers richten. Zoom wird alle vom Teilnehmer erhobenen Steuern und/oder Gebühren an die zuständige Steuerbehörde abführen.
Die Regeln für die Steuerbefreiung des Eintritts zu einer Veranstaltung mit Eintrittskarte können sich von den Steuerbefreiungen für den Kauf von materiellen Gütern unterscheiden. Wenn Sie als US-Teilnehmer eine Steuerbefreiung für den Kauf Ihrer Veranstaltungstickets beantragen möchten, wenden Sie sich an den Zoom-Support.
Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden geprüft, um festzustellen, ob Ihre Ausnahmeregelung auf den Eintritt zu einer Veranstaltung mit Eintrittskarte angewendet werden kann. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für eine Umsatzsteuerbefreiung in Frage kommen, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu konsultieren, um Ihre steuerlichen Pflichten besser zu verstehen. Zoom ist nicht in der Lage, Sie steuerlich zu beraten.
Jeder Gastgeber und Teilnehmer ist einzigartig, und das gilt auch für seine steuerlichen Verhältnisse. Die Informationen in diesem Dokument sollten nicht als Steuerberatung betrachtet werden, sondern als ein allgemeiner Überblick über die relevanten Steuervorschriften in Bezug auf OnZoom. Wo Zoom verpflichtet ist, die Umsatzsteuer und/oder andere indirekte Steuern auf der Grundlage spezifischer Marktplatzregeln zu erheben und abzuführen, wird Zoom dies tun. Gastgeber sollten jedoch sicherstellen, dass alle anderen indirekten und nicht-indirekten Steuerverbindlichkeiten, die aus Verkäufen über OnZoom entstehen, eingehalten werden.
Zoom kann Ihnen keine Steuerberatung für Ihre individuelle Situation bieten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen professionellen Steuerberater zu wenden, um eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung zu erhalten.