Beantragung einer lokalen Nummernportierung (EMEA)
Mittels einer Nummernportierung können Sie eine bestehende Nummer von einem Telekommunikationsdienstleister zu Zoom Phone zu übertragen.
Wichtige Hinweise:
- Die lokale Nummernportierung wird in der EMEA-Region unterstützt. Die unterstützten Länder können Sie der unten stehenden Liste entnehmen.
- Wir können keine internationalen Mobilfunknummern in EMEA-Ländern portieren.
- Sie können auch eine gebührenfreie Nummernportierung (EMEA) anfordern.
- Kündigen Sie Ihren Telefondienst bei dem bisherigen Anbieter nicht, da wir inaktive Nummern nicht portieren können.
- Die Portieraktivierungen finden nur während der Geschäftszeiten in dem lokalen Land der Portierung statt. Ihr Zoom Phone Portier-Koordinator wird Sie über die Startzeit informieren.
- Einige Netzanbieter teilen Nummernblöcke/-bereiche nicht auf. Diese sind daher vollständig zu portieren. Wenden Sie sich an Ihren derzeitigen Anbieter, um Ihre vollständige Nummernzuteilung zu erhalten, um Ablehnungen zu minimieren.
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Vollmachtserklärungen müssen handschriftlich oder, sofern zulässig, elektronisch mit DocuSign oder Adobe unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung mit einem digitalisierten Bild Ihrer Unterschrift wird nicht akzeptiert. Dies würde zur Ablehnung Ihrer Vollmachtserklärung und zu einer Verzögerung Ihres Portierungsantrags führen.
- Bei allen Portierungen ist es ratsam, im Voraus zu planen und möglichst wenig Änderungen an Ihren Portierungsdaten vorzunehmen, um das Risiko zu verringern, dass Nummern portiert werden, wenn Sie nicht bereit sind. Einige Länder/Netzanbieter akzeptieren keine Anfragen zur Datumsänderung.
- Wenn Sie wissen möchten, wie lange die Portieraktivierung und die Portierung dauern, oder wenn Sie Probleme bei der Portierung haben, besuchen Sie bitte unsere FAQ-Seite.
In diesem Artikel:
Voraussetzungen für einen lokalen Rufnummernanschluss in der EMEA-Region
- Kontoinhaber- oder Administratorrechte
- Lizenz für Zoom Phone
- Sie haben die Ersteinrichtung von Zoom Phone abgeschlossen.
Beantragung einer Nummernportierung
- Laden Sie die erforderliche Vollmachtserklärung für das jeweilige Land herunter und füllen Sie diese aus.
- Lesen Sie die Portierungsrichtlinien, falls Sie Hilfe benötigen
- Wenn Sie derzeit über eine vorläufige Nummer verfügen und diese nach Fertigstellung der Portierung tauschen möchten, füllen Sie bitte den Nummern-Tauschbogen aus. Eingetauschte Nummern sind ein gleichwertiger Ersatz für die ausgetauschten Nummern.
- Schicken Sie Ihre Bestellung hier ab und befolgen Sie bitte die unten aufgeführten Schritte:
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Bitte wählen Sie Ihre Anfrageart aus: Zoom Phone-Nummernportierung
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E-Mail-Adresse: Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und vergewissern Sie sich, dass die Adresse korrekt ist
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Art des Problems: Neue Nummernportierung
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Portierungsland: Wählen Sie das gewünschte Land zum Portieren aus
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Anzahl der zu portierenden Nummern: Wählen Sie den Bereich für die Anzahl der zu portierenden Nummern aus
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Gegenstand: (Unverändert lassen)
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Beschreibung: Bitte vergewissern Sie sich, dass die folgenden Angaben für eine reibungslose Transaktion vorhanden sind
- Zoom Phone-Kontonummer
- Zusätzliche Details und Anweisungen
- Fügen Sie eine Notiz hinzu, wenn die Bestellung für einen BYOC-Nummernanschluss gilt.
- Anhänge:
- Handschriftlich oder elektronisch mit DocuSign oder Adobe unterzeichnete Vollmachtserklärung Siehe Tabelle Anforderungen unten
- Aktuelle Telefonrechnung bezüglich der zu portierenden Nummern (nicht älter als drei Monate)
- Sonstige erforderliche Unterlagen, je nach Land der Portierung
- Zoom prüft und bestätigt den Eingang der Anfrage und informiert Sie über den Fortgang der Bestellung.
Bitte vergewissern Sie sich, dass in Ihrem Zoom Phone-Konto genügend Lizenzen verfügbar sind. Pro Portierungsnummer ist eine Lizenz erforderlich. - Zoom wird einen Antrag an Ihren Service-Anbieter senden, um die Informationen aus der Vollmachtserklärung zu bestätigen, da der Portierungsantrag von Ihrem Service-Anbieter abhängt. Ihr Antrag wird entweder genehmigt oder abgelehnt:
-
Abgelehnt: Bei Ablehnung informiert Zoom Sie darüber, dass Ihre Portierungsanfrage nicht erfolgreich war. Eine Ablehnung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Das Zoom-Portierungsteam informiert Sie über die Ursache und wie Sie die Ablehnung beheben können (dazu müssen Sie möglicherweise Ihren derzeitigen Netzanbieter kontaktieren, um das Problem zu lösen).
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Genehmigt: Zoom informiert Sie, wenn Ihr Portierungsauftrag genehmigt wurde, und nennt Ihnen ein Datum, an dem Ihre Nummer zu Zoom übertragen wird. Die Nummern werden am oder vor dem Tag der Portierung für Sie im Zoom-Webportal verfügbar sein.
Richtlinien
- Eine Kopie der Telefonrechnung, datiert innerhalb der letzten drei Monate, ist für alle Portierungsanfragen erforderlich.
- Die von Ihnen bereitgestellten Angaben müssen genau mit den Aufzeichnungen Ihres derzeitigen Anbieters übereinstimmen.
- Vollmachtserklärungen müssen handschriftlich oder, sofern zulässig, elektronisch mit DocuSign oder Adobe unterzeichnet sein.
- Die Vollmachtserklärung darf nicht älter als drei Monate sein.
- Die Vollmachtserklärung muss im EU-Datumsformat (tt-mm-jjjj) vorliegen.
- Die Vollmachtserklärung muss den Namen des aktuellen Anbieters enthalten.
- In den meisten europäischen Ländern muss die auf der Vollmachtserklärung vermerkte Adresse mit der geografischen Vorwahl der zu portierenden Telefonnummern übereinstimmen (außer Vereinigtes Königreich und Frankreich).
- Alle Portierungsnummern müssen auf dem Hauptteil der Vollmachtserklärung vermerkt werden und nicht als Anhang, sofern nicht anders erlaubt.
- DDI-Rufnummernblöcke müssen möglicherweise vollständig portiert werden, da in einigen Ländern die Aufteilung von Rufnummernblöcken/-bereichen nicht zulässig ist. Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite.
- Die Möglichkeit der Nummernportierung kann erst geprüft werden, nachdem ein Antrag eingereicht wurde. Es kann Situationen geben, in denen Netzanbieter darauf hinweisen, dass die Nummernportierung nicht möglich ist.
- Während des Zeitraums der Portaktivierung kann es zu einem gewissen Dienstausfall bei eingehenden Anrufen kommen, während die Portierungsnummern übertragen werden.
- Die Portierung dauert in der Regel durchschnittlich 30 bis 60 Arbeitstage ab dem Tag der Übermittlung an Ihren Dienstanbieter (weitere Informationen finden Sie unter Vorlaufzeiten. Die Portierung kann früher oder später erfolgen).
Anforderungen
Verwenden Sie diese Tabelle, um das Vollmachtsformular herunterzuladen, wenn Sie eine Nummernportierung beantragen. Überprüfen Sie die Portierungsrichtlinien für das Portierungsland auf weitere erforderliche Unterlagen.
Bitte senden Sie eine E-Mail pro Vollmachtserklärung bzw. pro Portierungsland.
Land | Vollmachtserklärung und Leitfaden | Lokale Adressanforderungen | Handschriftliche Unterzeichnung und DocuSign akzeptiert | Kopie der Telefonrechnung ist erforderlich |
Österreich |
Geo-Vollmachtserklärung (nur eine Portierungsnummer pro Vollmachtserklärung)
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Belgien |
Geo-Vollmachtserklärung (FR)
Geo-Vollmachtserklärung (NL)
(Die Vollmachtserklärung muss handschriftlich unterzeichnet sein.)
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Nur handschriftlich unterzeichnet | Ja, nicht älter als drei Monate |
Bulgarien |
Vollmachtserklärung (BUL)
(Die Vollmachtserklärung muss handschriftlich unterzeichnet sein.)
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Nur handschriftlich unterzeichnet | Ja, nicht älter als drei Monate |
Kroatien |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Tschechische Republik | Geo-Vollmachtserklärung | Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Dänemark |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
|
Vorwahl der Portierungsnummern anpassen
|
Ja
|
Ja, nicht älter als drei Monate
|
Estland |
Geo-Vollmachtserklärung
Siehe Zusätzliche Anforderungen
|
Vorwahl der Portierungsnummern anpassen
|
Ja
|
Ja, nicht älter als drei Monate
|
Finnland | Geo-Vollmachtserklärung | Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Frankreich |
Geo-Vollmachtserklärung (FR)
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Adresse in Frankreich | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Deutschland |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Nur handschriftlich unterzeichnet | Ja, nicht älter als drei Monate |
Griechenland |
Geo-Vollmachtserklärung
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Ungarn | Geo-Vollmachtserklärung | Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Italien |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Irland |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Israel |
Geo-Vollmachtserklärung
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Litauen |
Geo-Vollmachtserklärung
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Luxemburg |
Geo-Vollmachtserklärung (EN)
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Niederlande |
Geo-Vollmachtserklärung (niederländisch)
Geo-Vollmachtserklärung (EN)
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Norwegen |
Geo-Vollmachtserklärung
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Polen |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
|
Adresse in Polen
Vorwahl der Portierungsnummern anpassen
|
Nur handschriftlich unterzeichnet
|
Ja, nicht älter als drei Monate
|
Portugal |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Rumänien |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Slowakei | Geo-Vollmachtserklärung | Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Slowenien | Geo-Vollmachtserklärung | Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Südafrika |
Geo-Vollmachtserklärung
Siehe Zusätzliche Anforderungen
|
Vorwahl der Portierungsnummern anpassen
|
Nur handschriftlich unterzeichnet
|
Ja, nicht älter als drei Monate
|
Spanien |
Geo-Vollmachtserklärung
Vollmachtserklärung-Leitfaden
Siehe Zusätzliche Anforderungen
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Schweden | Geo-Vollmachtserklärung |
Adresse in Schweden
Vorwahl der Portierungsnummern anpassen
|
Nur handschriftlich unterzeichnet
|
Ja, nicht älter als drei Monate
|
Schweiz |
Geo-Vollmachtserklärung (EN)
Geo-Vollmachtserklärung (DE)
Geo-Vollmachtserklärung (FR)
Geo-Vollmachtserklärung (IT)
Vollmachtserklärung-Leitfaden
| Vorwahl der Portierungsnummern anpassen | Ja | Ja, nicht älter als drei Monate |
Vereinigtes Königreich |
Vollmachtserklärung für lokale Rufnummern mit den Vorwahlen 01 und 02
Vollmachtserklärung für lokale Rufnummern mit der Vorwahl 03
Siehe Zusätzliche Anforderungen
|
Adresse in Großbritannien (übereinstimmend mit den Aufzeichnungen des alten Anbieters)
|
Ja
|
Ja, nicht älter als drei Monate
|
Zusätzliche Anforderungen/Dokumente
Österreich
- Die lokale Adresse auf der Vollmachtserklärung muss mit der Vorwahl der zu portierenden Nummern übereinstimmen.
- Adressnachweis und Ausweis sind erforderlich
Gültige Ausweisdokumente sind:
- Für private Endbenutzer:
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Für geschäftliche Endbenutzer:
- Eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses eines Bevollmächtigten
- Eine Kopie der Unternehmensregistrierung
- Ein gültiger Adressnachweis ist ein Nachweis der Telekommunikationsdienste am Standort des Endbenutzers.
Belgien
Wenn Ihre lokalen Telefonnummern derzeit von einem Vertriebspartner bereitgestellt werden, bitten Sie Ihren Vertriebspartner, Ihnen den Namen des alten Betreibers in Belgien mitzuteilen, um den Prozess der Nummernübertragung zu beschleunigen.
Bulgarien
DDI-Nummernblöcke/-bereiche können nicht aufgeteilt werden und müssen vollständig portiert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren derzeitigen Anbieter, um eine vollständige Zuteilung der physischen Nummern zu erhalten.
Obligatorische Anforderungen:
- Rechnungskopie
- Muss in der Vollmachtserklärung enthalten sein:
- UIC (Unified Identification Code)
- Firmenstempel
Kroatien
Erforderliche Unternehmensdokumente:
- Kopie der Gerichtsregistrierung
- Kopie des Lichtbildausweises des gesetzlichen Vertreters
Erforderliche Wohndokumente:
- Kopie des Lichtbildausweises des Endbenutzers
Weitere Anforderungen:
- Die OIB-(MwSt.)-Nummer des Endbenutzers ist zwingend erforderlich.
Dänemark
Für Geschäftskunden:
- Verwenden Sie für die Vollmachtserklärung den Briefkopf Ihres Unternehmens.
Estland
Die Vollmachtsvorlage muss eine lokale Adresse enthalten. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, ist eine Geschäftsnummer erforderlich.
Frankreich
Wenn Ihre lokalen Telefonnummern derzeit von einem Vertriebspartner bereitgestellt werden, bitten Sie Ihren Vertriebspartner, Ihnen den Namen des alten Betreibers in Frankreich mitzuteilen, um den Prozess der Nummernübertragung zu beschleunigen. Sie werden möglicherweise aufgefordert, den RIO-Code für Ihre Portierungsnummern anzugeben.
Hinweis: Die SIRET-Nummer ist auf der Vollmachtserklärung zwingend erforderlich.
Wenn der Endbenutzer eine Privatperson ist:
- Sie müssen eine Kopie des Personalausweises und einen Adressnachweis vorlegen.
- Gültige Ausweisdokumente sind:
Für geschäftliche Endbenutzer:
- Eine Unternehmensregistrierungsbescheinigung/ein Unternehmensregistrierungsdokument (z. B. ein Kbis- oder INSEE-Dokument), das nicht älter als drei Monate ist
- Wenn die entsprechende Adresse nicht auf diesem Dokument angegeben ist, müssen Sie einen gültigen Adressnachweis* vorlegen.
*Gültige Adressnachweise sind:
-
- Ein innerhalb der letzten sechs Monate ausgestellter monatlicher Kontoauszug einer dritten Partei
- Alle Rechnungen von öffentlichen Versorgungsunternehmen wie Gas, Strom (die eine regelmäßige Nutzung der Dienste zeigen), die in den letzten sechs Monaten ausgestellt wurden
- Ein im letzten Jahr ausgestelltes behördliches Dokument
Deutschland
Die Portierung wird nur für Geschäftskunden unterstützt. Sie müssen ein in Deutschland registriertes Unternehmen mit entsprechenden Unterlagen und einer lokalen Adresse haben.
DDI-Nummernblöcke/-bereiche können vom abgebenden Netzbetreiber nicht aufgeteilt werden und müssen daher vollständig portiert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren derzeitigen Telefonanbieter, um eine vollständige Zuteilung der physischen Nummern zu erhalten.
Eine aktuelle Kopie Ihrer Telefonrechnung ist erforderlich (innerhalb der letzten 3 Monate datiert).
Voraussetzungen für die Portierung der Vollmachtserklärung:
- Die lokale Adresse auf der Vollmachtserklärung muss mit der Vorwahl der zu portierenden Nummern übereinstimmen.
- Die Vollmachtserklärung muss handschriftlich unterzeichnet sein. Elektronische Unterschriften werden nicht akzeptiert.
- Der Firmenstempel ist auf der Vollmachtserklärung obligatorisch.
- Wenn Ihre Nummern derzeit von einem Vertriebspartner bereitgestellt werden, bitten Sie Ihren Vertriebspartner, Ihnen den Namen des alten Anbieters in Deutschland mitzuteilen, da dies der Name des Lieferanten ist, der auf der Vollmachtserklärung vermerkt werden muss.
- Bitte verwenden Sie eine Vollmachtserklärung für einzelne Nummern und eine Vollmachtserklärung pro DDI-Block. Sie können einzelne Nummern und DDI-Blöcke nicht auf derselben Vollmachtserklärung miteinander kombinieren.
Obligatorische Begleitdokumente:
Zur Überprüfung des Antrags benötigen wir eine Kopie der folgenden Dokumente:
- Eine Kopie eines Ausweisdokuments des vom Unternehmen bevollmächtigten Vertreters (siehe Liste der gültigen Ausweisdokumente unten)
Und eines der folgenden Dokumente:
- Handelsregisterauszug
- Bescheinigung der Gewerbeanzeige
- Die Formulare GewA1/GewA2 werden akzeptiert, sofern per Stempel und Unterschrift amtlich beglaubigt.
Weitere Adressnachweise:
- Die lokale Adresse auf Ihrem Geschäftsdokument muss in derselben Vorwahl wie die Portierungsnummern liegen.
- Wenn die Adresse nicht übereinstimmt, akzeptieren wir eine aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Gas oder Strom) als Beleg für Ihre Gewerbeanmeldung. Dieser zusätzliche Adressnachweis muss innerhalb der letzten drei Monate datiert sein.
- Beachten Sie, dass wir keine notarielle Bescheinigung oder Urkunde, Mietverträge für Geschäftsräume oder Rechnungen akzeptieren.
* Gültige Ausweisdokumente sind:
- Behördlich ausgestellter Ausweis eines beliebigen Landes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Wir akzeptieren Aufenthaltsgenehmigungen.
- Der bevollmächtigte Vertreter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Die durch das Ausweisdokument identifizierte Person ist ein im Unternehmensregister benannter bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens. Sollte der bevollmächtigte Vertreter nicht im Unternehmensregister benannt sein, ist zusätzlich ein Dokument vorzulegen, aus dem die Verbindung zwischen dem bevollmächtigten Vertreter und dem Unternehmen hervorgeht.
Falls der Antragstellende nicht in einem der oben aufgeführten Dokumente benannt ist, benötigen wir zusätzlich ein Dokument, aus dem die Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Unternehmen hervorgeht. Dies kann die Bestätigung des Unternehmens sein, dass die antragstellende Person der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens ist – gedruckt auf dem Geschäftspapier des Unternehmens und von der Personalleitung unterzeichnet.
Griechenland
Für die Portierung von Nummern in Griechenland ist ein Nachweis über den Besitz der Nummern zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
Für alle Kunden:
- Eine Rechnung des alten Anbieters, in der alle Portierungsnummern eindeutig aufgeführt sind. Wenn auf der Rechnung nicht alle Nummern aufgeführt sind, besorgen Sie sich bitte auch die Bescheinigung wie unten beschrieben.
oder
- Eine Bescheinigung des alten Netzbetreibers, aus der hervorgeht, dass der auf der Portierungs-Vollmachtserklärung genannte Endnutzer Eigentümer aller Nummern ist, die der Endnutzer zu portieren wünscht.
Erforderliche Unternehmensdokumente
- Unternehmensregistrierungsbescheinigung
- Kopie des Lichtbildausweises/Reisepasses des Unterzeichners der Vollmachtserklärung
Erforderliche Wohndokumente
- Kopie des Lichtbildausweises/Reisepasses des Endbenutzers
Irland
Die Anschrift auf der Portierungs-Vollmachtserklärung muss mit der Vorwahl der zu portierenden Nummern übereinstimmen. Wenn Sie Nummern für mehrere Vorwahlen haben, füllen Sie bitte weitere Vollmachtserklärungen aus, eines pro Vorwahl mit der entsprechenden Adresse.
Israel
Bitte füllen Sie die Vollmachtserklärung aus und unterschreiben Sie sie. Sobald wir diese zusammen mit Ihren Belegen erhalten haben, senden wir sie an unseren Anbieter, um eine Überprüfung der Nummernübertragbarkeit durchzuführen. Erst danach stellen wir den Portierungsantrag beim bisherigen Anbieter. Wenn eine Portierung der Nummern möglich ist, teilen wir Ihnen das voraussichtliche Datum mit.
Für alle Kunden:
- Bitte teilen Sie uns Ihre lokale Adresse mit und stellen Sie sicher, dass die Adresse mit der Vorwahl der zu portierenden Nummern übereinstimmt.
- Bitte füllen Sie die Abschnitte C und E aus.
- Vollmachtserklärungen können handschriftlich oder elektronisch mit DocuSign oder Adobe unterzeichnet werden.
- Die Vollmachtserklärung darf nicht älter als drei Monate sein (Datumsformat: tt/mm/jj).
- Sie benötigen eine Kopie der letzten Telefonrechnung, die nach Möglichkeit die Portierungsnummern enthalten sollte.
- Wenn auf der Telefonrechnung die zu portierenden Telefonnummern nicht aufgeführt sind, ist ein zusätzlicher Nachweis des Eigentums an den Nummern erforderlich.
- Als Eigentumsnachweis kann jedes Dokument/jede Korrespondenz mit dem alten Anbieter dienen, das/die die zu portierenden Telefonnummern auflistet und eine Verbindung zwischen der Nummer und dem Eigentümer des Anschlusses nachweist.
- Manche Kunden bitten ihren derzeitigen Anbieter um eine E-Mail, in der die zu portierenden Nummern aufgeführt sind und in der bestätigt wird, dass der Kunde Eigentümer dieser Nummern ist.
- Der Eigentumsnachweis muss innerhalb der letzten drei Monate datiert sein (Format tt/mm/jj).
- Wenn Sie einen DDI-Nummernblock beim alten Anbieter besitzen, jedoch nicht den gesamten Block portieren möchten, können Sie Ihren aktuellen Lieferanten bitten, den Block für Sie aufzuteilen. Anschließend können Sie Ihre Nummernportierungsanfrage an das Zoom Phone-Nummernportierungs-Team senden.
Wenn der Endbenutzer eine Privatperson ist:
- Bei Privatpersonen ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Geeignete Nachweise können Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sein.
Italien
Hinweis: Portierungsanfragen können nach der Annahme nicht mehr geändert oder abgebrochen werden.
Die Vollmachtserklärung muss an beiden Stellen gestempelt und unterzeichnet sein. Andernfalls kann die Vollmachtserklärung nicht für die Portierung akzeptiert werden.
DDI-Nummernblöcke/-bereiche können nicht aufgeteilt werden und müssen vollständig portiert werden. Die Bereiche können nur in Blöcken von 10, 100 oder 1000 Zahlen bestehen. Im Zweifelsfall klären Sie bitte die Zuteilung Ihrer Nummer mit Ihrem derzeitigen Anbieter.
Der geheime Code (oder Migrationscode) ist auf allen Ports erforderlich und muss auf der Vollmachtserklärung angegeben werden.
- Der geheime Code muss aus mindestens 13 Stellen bestehen.
- Der geheime Code sollte eine Kombination aus 3 alphanumerischen Zeichen, 6 bis 12 Ziffern der Rufnummer bzw. des Rufnummernbereichs umfassen.
- Der Geo-NP ist immer 222 und endet mit einem beliebigen alphabetischen Zeichen. Beispiele: gtr256080222M, abc1234567898222a.
Adress- und Ausweisanforderungen
Wenn der Endbenutzer eine Privatperson ist:
- Name und Adresse
- Geburtsort und -datum
- Staatsangehörigkeit
- Steuerkennziffer
- Kopie des Reisepasses (Identitätsnachweis des Endbenutzers)
Für geschäftliche Endbenutzer:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Darüber hinaus sind folgende Angaben eines Bevollmächtigten erforderlich:
- Name und Adresse
- Geburtsort und -datum
- Staatsangehörigkeit
- Steuerkennziffer
- Kopie des Reisepasses (Nachweis der Identität des bevollmächtigten Vertreters)
Litauen
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die lokale Adresse werden auf der Vollmachtserklärung benötigt. Sie werden möglicherweise aufgefordert, einen Identitätsnachweis vorzulegen.
Erforderliche Dokumente:
- Bescheinigung der Unternehmensregistrierung
- Die Adresse auf der Vollmachtserklärung muss in Litauen liegen.
- Ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtserklärung
- Kopie der letzten Telefonrechnung
Luxemburg
Die Kontonummer ist zwingend erforderlich.
Auf der Vollmachtserklärung sollte nur Ihre Haupttelefonnummer für die Rechnungsstellung vermerkt sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem derzeitigen Anbieter, wie diese lautet.
Wenn Sie Ihrem Zoom Phone-Konto Erweiterungen dieser Hauptrechnungsnummer bereitstellen möchten, teilen Sie uns bitte die Erweiterungen mit, wenn Sie Ihren Portierungsantrag an uns richten. Sie können dies tun, indem Sie die Zahlen in Ihrer E-Mail auflisten oder in einem Excel-Dokument als Anhang beifügen.
Norwegen
Die Portierung von Mobilfunknummern wird nicht unterstützt. Die Portierung wird nur für Geschäftskunden unterstützt.
Erforderliche Dokumente:
- Unternehmensregistrierungsbescheinigung
- Die Anschrift auf der Vollmachtserklärung muss mit der Vorwahl der zu portierenden Nummern übereinstimmen
- Ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtserklärung
- Kopie der letzten Telefonrechnung
Polen
- Ausdrucke der Vollmachtserklärung auf Polnisch müssen handschriftlich unterzeichnet und an den Netzbetreiber von Zoom geschickt werden.
- Letzte Telefonrechnung
Portugal
Sobald wir Ihren Antrag auf Nummernportierung erhalten haben, senden wir Ihnen ein zusätzliches Dokument, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Erforderliche Dokumente:
- Ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtserklärung
- Kopie der letzten Telefonrechnung
- Kopie der Handelsregisterbescheinigung (Certidão de Registo Comercial)
- Kopie des Lichtbildausweises des gesetzlichen Vertreters
- Der Typ und die Nummer des Ausweisdokuments sind zwingend erforderlich (Reisepass, Personalausweis NIF, Aufenthaltskarte).
Weitere Anforderungen:
Die Unterschrift (bzw. Unterschriften) müssen von der bzw. den Personen stammen, die gesetzlich befugt sind, im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen, dem die Telefonnummern vom Betreiber zugewiesen wurden.
Rumänien
Eine Vertragsnummer ist erforderlich.
Erforderliche Dokumente:
- Ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtserklärung
- Letzte Telefonrechnung
- Kopie des Lichtbildausweises (Reisepasses) des Unterzeichners der Vollmachtserklärung
Südafrika
- Die Portierung der Rufnummer wird vor der Portieranfrage an Ihren derzeitigen Anbieter geprüft.
- Die Person, die die Vollmachtserklärung unterschreibt und die Portierung beantragt, muss befugt sein, Änderungen an Ihrem Konto bei Ihrem derzeitigen Anbieter vorzunehmen.
- In gewissen Fällen teilen die Anbieter mit, dass die Nummernportierung nicht möglich ist.
- Die Portierung dauert durchschnittlich 45 Tage ab dem Tag der Einreichung der Vollmachtserklärung an den bisheringen Anbieter.
Spanien
Wenn Ihre lokalen Telefonnummern derzeit von einem Vertriebspartner bereitgestellt werden, bitten Sie Ihren Vertriebspartner, Ihnen den Namen des alten Betreibers in Spanien mitzuteilen, um den Prozess der Nummernübertragung zu beschleunigen.
Großbritannien
Alle Ortsrufnummern des Vereinigten Königreichs sind auf eine Adresse des Vereinigten Königreichs registriert. Wenn Sie die zu Ihren Nummern gehörende Adresse nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren derzeitigen Dienstanbieter, um Hilfe zu erhalten.
Erforderliche Dokumente für lokale Nummern:
- Vollmachtserklärung erforderlich
- Jede Seite der Vollmachtserklärung per Unterschrift abgezeichnet
- Eine Kopie der letzten Telefonrechnung ist erforderlich (innerhalb der letzten drei Monate datiert).
Erforderliche Dokumente für UK-weite 03-Nummern:
Wir können 03-Nummern portieren, mit Ausnahme der 0345-Vorwahl, da diese technisch mit einer entsprechenden 0845-Nummer verbunden sind, die wir derzeit nicht unterstützen können.
- Vollmachtserklärung erforderlich
- Jede Seite der Vollmachtserklärung per Unterschrift abgezeichnet
- Eine Kopie der letzten Telefonrechnung ist erforderlich (innerhalb der letzten drei Monate datiert).
Bitte verwenden Sie für jeden Rufnummerntyp die entsprechende Vollmachtserklärung (eine Vollmachtserklärung für lokale Rufnummern, eine Vollmachtserklärung für UK-weite 03-Rufnummern und eine Vollmachtserklärung für gebührenfreie Rufnummern).
Wir akzeptieren handschriftlich oder elektronisch unterschriebene Dokumente mit DocuSign oder Adobe.
Vorlaufzeiten
Die Vorlaufzeiten für alle EMEA-Portierungen sind abhängig von den regulatorischen Anforderungen im Portierungsland und der Reaktionsfähigkeit der beteiligten Anbieter. Der Prozess ist auch von der Genauigkeit der bereitgestellten Informationen abhängig. Wir werden Sie immer über den Fortschritt auf dem Laufenden halten.
Hinweis: Am Tag der Übertragung kann es während des Zeitfensters für die Portierungsaktivierung zu einem gewissen Dienstverlust bei eingehenden Anrufen kommen, während die Nummern vom alten Anbieter portiert werden. Die Portierung kann früher oder später als die angegebenen Vorlaufzeiten erfolgen.
Großbritannien
Die Portierung in Großbritannien dauert durchschnittlich 30 Werktage, aber wir können auch früher oder später portieren.
Südafrika
Die Portierung dauert durchschnittlich 45 Tage ab dem Tag der Einreichung der Vollmachtserklärung an den bisheringen Anbieter.
EMEA
Die durchschnittliche Vorlaufzeit beträgt 30 bis 60 Arbeitstage. Dies kann auch von eventuellen vertraglichen Verpflichtungen mit Ihrem alten Anbieter abhängen. Die Portierung kann früher oder später erfolgen.
Bei allen Portierungen ist es ratsam, im Voraus zu planen und möglichst wenig Änderungen an Ihren Portierungsdaten vorzunehmen, um das Risiko zu verringern, dass Nummern portiert werden, wenn Sie nicht bereit sind, da einige Länder/Anbieter keine Anträge auf Datumsänderungen akzeptieren.