Beantragung einer lokalen Nummernportierung (EMEA)

Mittels einer Nummernportierung können Sie eine bestehende Nummer von einem Telekommunikationsdienstleister zu Zoom Phone zu übertragen.

Wichtige Hinweise:

In diesem Artikel:

Voraussetzungen für einen lokalen Rufnummernanschluss in der EMEA-Region

Beantragung einer Nummernportierung

  1. Laden Sie die erforderliche Vollmachtserklärung für das jeweilige Land herunter und füllen Sie diese aus.
  2. Schicken Sie Ihre Bestellung hier ab und befolgen Sie bitte die unten aufgeführten Schritte:
  3. Zoom prüft und bestätigt den Eingang der Anfrage und informiert Sie über den Fortgang der Bestellung.
    Bitte vergewissern Sie sich, dass in Ihrem Zoom Phone-Konto genügend Lizenzen verfügbar sind. Pro Portierungsnummer ist eine Lizenz erforderlich.
  4. Zoom wird einen Antrag an Ihren Service-Anbieter senden, um die Informationen aus der Vollmachtserklärung zu bestätigen, da der Portierungsantrag von Ihrem Service-Anbieter abhängt. Ihr Antrag wird entweder genehmigt oder abgelehnt:

Richtlinien

Anforderungen

Verwenden Sie diese Tabelle, um das Vollmachtsformular herunterzuladen, wenn Sie eine Nummernportierung beantragen. Überprüfen Sie die Portierungsrichtlinien für das Portierungsland auf weitere erforderliche Unterlagen.

Bitte senden Sie eine E-Mail pro Vollmachtserklärung bzw. pro Portierungsland.

Land Vollmachtserklärung und LeitfadenLokale
Adressanforderungen
Handschriftliche Unterzeichnung und DocuSign akzeptiertKopie der Telefonrechnung ist erforderlich
Österreich

Geo-Vollmachtserklärung
(nur eine Portierungsnummer pro Vollmachtserklärung)

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Belgien

Geo-Vollmachtserklärung (FR)

Geo-Vollmachtserklärung (NL)

(Die Vollmachtserklärung muss handschriftlich unterzeichnet sein.)

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenNur handschriftlich unterzeichnetJa, nicht älter als drei Monate
Bulgarien

Vollmachtserklärung (BUL)

(Die Vollmachtserklärung muss handschriftlich unterzeichnet sein.)

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenNur handschriftlich unterzeichnetJa, nicht älter als drei Monate
Kroatien

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Tschechische RepublikGeo-VollmachtserklärungVorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Dänemark

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassen

Ja

Ja, nicht älter als drei Monate

Estland

Geo-Vollmachtserklärung

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassen

Ja

Ja, nicht älter als drei Monate

FinnlandGeo-VollmachtserklärungVorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Frankreich

Geo-Vollmachtserklärung (FR)

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Adresse in FrankreichJaJa, nicht älter als drei Monate
Deutschland

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenNur handschriftlich unterzeichnetJa, nicht älter als drei Monate
Griechenland

Geo-Vollmachtserklärung

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
UngarnGeo-VollmachtserklärungVorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Italien

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Irland

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Israel

Geo-Vollmachtserklärung

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Litauen

Geo-Vollmachtserklärung

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Luxemburg

Geo-Vollmachtserklärung (EN)

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Niederlande

Geo-Vollmachtserklärung (niederländisch)

Geo-Vollmachtserklärung (EN)

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Norwegen

Geo-Vollmachtserklärung

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Polen

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Adresse in Polen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassen

Nur handschriftlich unterzeichnet

Ja, nicht älter als drei Monate

Portugal

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Rumänien

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
SlowakeiGeo-VollmachtserklärungVorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
SlowenienGeo-VollmachtserklärungVorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Südafrika

Geo-Vollmachtserklärung

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassen

Nur handschriftlich unterzeichnet

Ja, nicht älter als drei Monate

Spanien

Geo-Vollmachtserklärung

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Schweden Geo-Vollmachtserklärung

Adresse in Schweden

Vorwahl der Portierungsnummern anpassen

Nur handschriftlich unterzeichnet

Ja, nicht älter als drei Monate

Schweiz

Geo-Vollmachtserklärung (EN)

Geo-Vollmachtserklärung (DE)

Geo-Vollmachtserklärung (FR)

Geo-Vollmachtserklärung (IT)

Vollmachtserklärung-Leitfaden

Vorwahl der Portierungsnummern anpassenJaJa, nicht älter als drei Monate
Vereinigtes Königreich

Vollmachtserklärung für lokale Rufnummern mit den Vorwahlen 01 und 02

Vollmachtserklärung für lokale Rufnummern mit der Vorwahl 03

Siehe Zusätzliche Anforderungen

Adresse in Großbritannien
(übereinstimmend mit den Aufzeichnungen des alten Anbieters)

Ja

Ja, nicht älter als drei Monate

Zusätzliche Anforderungen/Dokumente

Österreich

Gültige Ausweisdokumente sind:

Belgien

Wenn Ihre lokalen Telefonnummern derzeit von einem Vertriebspartner bereitgestellt werden, bitten Sie Ihren Vertriebspartner, Ihnen den Namen des alten Betreibers in Belgien mitzuteilen, um den Prozess der Nummernübertragung zu beschleunigen.

Bulgarien

DDI-Nummernblöcke/-bereiche können nicht aufgeteilt werden und müssen vollständig portiert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren derzeitigen Anbieter, um eine vollständige Zuteilung der physischen Nummern zu erhalten.

Obligatorische Anforderungen:

Kroatien

Erforderliche Unternehmensdokumente:

Erforderliche Wohndokumente:

Weitere Anforderungen:

Dänemark

Für Geschäftskunden:

Estland

Die Vollmachtsvorlage muss eine lokale Adresse enthalten. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, ist eine Geschäftsnummer erforderlich.

Frankreich

Wenn Ihre lokalen Telefonnummern derzeit von einem Vertriebspartner bereitgestellt werden, bitten Sie Ihren Vertriebspartner, Ihnen den Namen des alten Betreibers in Frankreich mitzuteilen, um den Prozess der Nummernübertragung zu beschleunigen. Sie werden möglicherweise aufgefordert, den RIO-Code für Ihre Portierungsnummern anzugeben.

Hinweis: Die SIRET-Nummer ist auf der Vollmachtserklärung zwingend erforderlich.

Wenn der Endbenutzer eine Privatperson ist:

Für geschäftliche Endbenutzer:

*Gültige Adressnachweise sind:

Deutschland

Die Portierung wird nur für Geschäftskunden unterstützt. Sie müssen ein in Deutschland registriertes Unternehmen mit entsprechenden Unterlagen und einer lokalen Adresse haben.

DDI-Nummernblöcke/-bereiche können vom abgebenden Netzbetreiber nicht aufgeteilt werden und müssen daher vollständig portiert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren derzeitigen Telefonanbieter, um eine vollständige Zuteilung der physischen Nummern zu erhalten.

Eine aktuelle Kopie Ihrer Telefonrechnung ist erforderlich (innerhalb der letzten 3 Monate datiert).

Voraussetzungen für die Portierung der Vollmachtserklärung:

Obligatorische Begleitdokumente:

Zur Überprüfung des Antrags benötigen wir eine Kopie der folgenden Dokumente:

Und eines der folgenden Dokumente:

Weitere Adressnachweise:

* Gültige Ausweisdokumente sind:

Falls der Antragstellende nicht in einem der oben aufgeführten Dokumente benannt ist, benötigen wir zusätzlich ein Dokument, aus dem die Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Unternehmen hervorgeht. Dies kann die Bestätigung des Unternehmens sein, dass die antragstellende Person der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens ist – gedruckt auf dem Geschäftspapier des Unternehmens und von der Personalleitung unterzeichnet.

Griechenland

Für die Portierung von Nummern in Griechenland ist ein Nachweis über den Besitz der Nummern zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.

Für alle Kunden:

oder

Erforderliche Unternehmensdokumente

Erforderliche Wohndokumente

Irland

Die Anschrift auf der Portierungs-Vollmachtserklärung muss mit der Vorwahl der zu portierenden Nummern übereinstimmen. Wenn Sie Nummern für mehrere Vorwahlen haben, füllen Sie bitte weitere Vollmachtserklärungen aus, eines pro Vorwahl mit der entsprechenden Adresse.

Israel

Bitte füllen Sie die Vollmachtserklärung aus und unterschreiben Sie sie. Sobald wir diese zusammen mit Ihren Belegen erhalten haben, senden wir sie an unseren Anbieter, um eine Überprüfung der Nummernübertragbarkeit durchzuführen. Erst danach stellen wir den Portierungsantrag beim bisherigen Anbieter. Wenn eine Portierung der Nummern möglich ist, teilen wir Ihnen das voraussichtliche Datum mit.

Für alle Kunden:

Wenn der Endbenutzer eine Privatperson ist:

Italien

Hinweis: Portierungsanfragen können nach der Annahme nicht mehr geändert oder abgebrochen werden.

Die Vollmachtserklärung muss an beiden Stellen gestempelt und unterzeichnet sein. Andernfalls kann die Vollmachtserklärung nicht für die Portierung akzeptiert werden.

DDI-Nummernblöcke/-bereiche können nicht aufgeteilt werden und müssen vollständig portiert werden. Die Bereiche können nur in Blöcken von 10, 100 oder 1000 Zahlen bestehen. Im Zweifelsfall klären Sie bitte die Zuteilung Ihrer Nummer mit Ihrem derzeitigen Anbieter.

Der geheime Code (oder Migrationscode) ist auf allen Ports erforderlich und muss auf der Vollmachtserklärung angegeben werden.

Adress- und Ausweisanforderungen

Wenn der Endbenutzer eine Privatperson ist:

Für geschäftliche Endbenutzer:

Darüber hinaus sind folgende Angaben eines Bevollmächtigten erforderlich:

Litauen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die lokale Adresse werden auf der Vollmachtserklärung benötigt. Sie werden möglicherweise aufgefordert, einen Identitätsnachweis vorzulegen.

Erforderliche Dokumente:

Luxemburg

Die Kontonummer ist zwingend erforderlich.

Auf der Vollmachtserklärung sollte nur Ihre Haupttelefonnummer für die Rechnungsstellung vermerkt sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem derzeitigen Anbieter, wie diese lautet.

Wenn Sie Ihrem Zoom Phone-Konto Erweiterungen dieser Hauptrechnungsnummer bereitstellen möchten, teilen Sie uns bitte die Erweiterungen mit, wenn Sie Ihren Portierungsantrag an uns richten. Sie können dies tun, indem Sie die Zahlen in Ihrer E-Mail auflisten oder in einem Excel-Dokument als Anhang beifügen.

Norwegen

Die Portierung von Mobilfunknummern wird nicht unterstützt. Die Portierung wird nur für Geschäftskunden unterstützt.

Erforderliche Dokumente:

Polen

Portugal

Sobald wir Ihren Antrag auf Nummernportierung erhalten haben, senden wir Ihnen ein zusätzliches Dokument, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.

Erforderliche Dokumente:

Weitere Anforderungen:

Die Unterschrift (bzw. Unterschriften) müssen von der bzw. den Personen stammen, die gesetzlich befugt sind, im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen, dem die Telefonnummern vom Betreiber zugewiesen wurden.

Rumänien

Eine Vertragsnummer ist erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

Südafrika

Spanien

Wenn Ihre lokalen Telefonnummern derzeit von einem Vertriebspartner bereitgestellt werden, bitten Sie Ihren Vertriebspartner, Ihnen den Namen des alten Betreibers in Spanien mitzuteilen, um den Prozess der Nummernübertragung zu beschleunigen.

Großbritannien

Alle Ortsrufnummern des Vereinigten Königreichs sind auf eine Adresse des Vereinigten Königreichs registriert. Wenn Sie die zu Ihren Nummern gehörende Adresse nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren derzeitigen Dienstanbieter, um Hilfe zu erhalten.

Erforderliche Dokumente für lokale Nummern:

Erforderliche Dokumente für UK-weite 03-Nummern:

Wir können 03-Nummern portieren, mit Ausnahme der 0345-Vorwahl, da diese technisch mit einer entsprechenden 0845-Nummer verbunden sind, die wir derzeit nicht unterstützen können.

Bitte verwenden Sie für jeden Rufnummerntyp die entsprechende Vollmachtserklärung (eine Vollmachtserklärung für lokale Rufnummern, eine Vollmachtserklärung für UK-weite 03-Rufnummern und eine Vollmachtserklärung für gebührenfreie Rufnummern).

Wir akzeptieren handschriftlich oder elektronisch unterschriebene Dokumente mit DocuSign oder Adobe.

Vorlaufzeiten

Die Vorlaufzeiten für alle EMEA-Portierungen sind abhängig von den regulatorischen Anforderungen im Portierungsland und der Reaktionsfähigkeit der beteiligten Anbieter. Der Prozess ist auch von der Genauigkeit der bereitgestellten Informationen abhängig. Wir werden Sie immer über den Fortschritt auf dem Laufenden halten.

Hinweis: Am Tag der Übertragung kann es während des Zeitfensters für die Portierungsaktivierung zu einem gewissen Dienstverlust bei eingehenden Anrufen kommen, während die Nummern vom alten Anbieter portiert werden. Die Portierung kann früher oder später als die angegebenen Vorlaufzeiten erfolgen.

Großbritannien

Die Portierung in Großbritannien dauert durchschnittlich 30 Werktage, aber wir können auch früher oder später portieren.

Südafrika

Die Portierung dauert durchschnittlich 45 Tage ab dem Tag der Einreichung der Vollmachtserklärung an den bisheringen Anbieter.

EMEA

Die durchschnittliche Vorlaufzeit beträgt 30 bis 60 Arbeitstage. Dies kann auch von eventuellen vertraglichen Verpflichtungen mit Ihrem alten Anbieter abhängen. Die Portierung kann früher oder später erfolgen.

 

Bei allen Portierungen ist es ratsam, im Voraus zu planen und möglichst wenig Änderungen an Ihren Portierungsdaten vorzunehmen, um das Risiko zu verringern, dass Nummern portiert werden, wenn Sie nicht bereit sind, da einige Länder/Anbieter keine Anträge auf Datumsänderungen akzeptieren.