Gemäß dem US-amerikanischen Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 ist eine HIPAA-Geschäftspartnervereinbarung (Business Associate Agreement, kurz BAA) ein Vertrag zwischen einer dem HIPAA verpflichteten Organisation und einem HIPAA-Geschäftspartner (Business Associate, kurz BA) oder einem dem BA untergeordneten Unternehmen. Durch diesen Vertrag wird sichergestellt, dass persönliche Gesundheitsdaten (PHI) in Übereinstimmung mit den HIPAA-Richtlinien geschützt werden.
Weitere Informationen zur HIPAA-Konformität von Zoom finden Sie hier.
Hinweis: Neben seinen Abonnements bietet Zoom individuelle Prepaid-Pakete für 1, 2 und 3 Jahre. Bei Fragen zur Preisgestaltung wenden Sie sich bitte an den Vertrieb.
Unter dem HIPAA stehende Organisationen oder Geschäftspartner, die persönliche Gesundheitsdaten (PHI) auf der Zoom-Plattform einstellen möchten, müssen eine Geschäftspartnervereinbarung (BAA) mit Zoom unterzeichnen. Um künftige Funktionserweiterungen sicherzustellen, sind darin keine manuellen Konfigurationen erlaubt.
Das HIPAA-Angebot von Zoom ermöglicht Ihnen die Nutzung der Zoom-Plattform unter Wahrung von Datenschutz, Sicherheit und Compliance.
Diese Funktionen lassen sich flexibel und in Abhängigkeit der individuellen Richtlinien Ihrer Organisation von Administratoren auf Netzwerkebene aktivieren oder deaktivieren. Sie können Ihren Mitarbeitern daher zielgenau und zur rechten Zeit genau die Funktionen bereitstellen, die sie wirklich brauchen, und sicherstellen, dass ihnen nicht benötigten Funktionen gar nicht erst zur Verfügung stehen.
Bei Fragen zum Abschluss der Geschäftspartnervereinbarung mit Zoom wenden Sie sich bitte an den Vertrieb.