MwSt. ist die Abkürzung für Mehrwertsteuer, die auch Umsatzsteuer genannt wird und im Allgemeinen zu bezahlen ist, wenn Waren und/oder Dienstleistungen verkauft werden. Sie wird grundsätzlich auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben, die zur Nutzung oder zum Verbrauch in der Schweiz gekauft und verkauft werden. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, da sie letztendlich vom Endverbraucher getragen wird.
Generell stellt der Anbieter, der Waren oder Dienstleistungen verkauft, dem Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung. Die eingenommene Mehrwertsteuer wird dann vom Anbieter gemeldet und an die Steuerbehörden gezahlt.
Videokonferenzdienste und Telekommunikation (in Form von elektronischen Kommunikationsdiensten), die von Zoom erbracht werden, fallen in der Schweiz unter die Vorschriften für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS). Daher ist Zoom verpflichtet, die Schweizer Mehrwertsteuer auf alle Angebote zu erheben, die es seinen Kunden in der Schweiz bereitstellt.
Eine Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige 9-stellige Nummer (die mit dem Präfix «CHE» beginnt und mit dem Suffix MwSt. (deutsch), TVA (französisch) oder IVA (italienisch) endet). Sie wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vergeben und weist eine Person/Körperschaft in der Schweiz als umsatzsteuerpflichtig aus. Wenn Sie Ihre Mehrwert- bzw. Umsatzsteuernummer angegeben haben, wird diese auf den von Zoom an Sie ausgestellten Rechnungen ausgewiesen.
Befolgen Sie bitte folgende Schritte, um Ihre Schweizer MwSt.- bzw. USt.-IdNr. einzugeben:
Ja. Zoom ist in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig. Die Schweizer Umsatzsteuernummer von Zoom wird auf der an Sie ausgestellten Rechnung ausgewiesen.
Zoom stellt die MwSt. dann in Rechnung, wenn die vom Kunden eingegebene „Verkauft an“-Kontaktadresse in der Schweiz liegt. Diese Information wird unter Umständen mit anderen Daten abgeglichen, um ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung als Kunde, sicherzustellen, dass Ihre „Verkauft an“-Adresse korrekt ist.
Wenn die „Verkauft an“-Adresse außerhalb der Schweiz liegt, wird keine Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt, selbst wenn die Rechnungsadresse in der Schweiz liegt, da das Zoom-Produkt ausschließlich für den „Gebrauch“ außerhalb der Schweiz bestimmt ist. Die Bereitstellung kann jedoch auf Grundlage der im Land der „Verkauft an“-Adresse geltenden Vorschriften umsatzsteuerpflichtig sein.
Nein. Alle an Kunden in der Schweiz erbrachten ESS unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer.
Nein. Alle Dienstleistungen, die derzeit von Zoom für Kunden in der Schweiz erbracht werden, unterliegen der Schweizer Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.
Nein. Gemäß den Schweizer Umsatzsteuerregeln gibt es keine Umsatzsteuerbefreiung für Dienstleistungen, die Zoom an Wohltätigkeitsorganisationen in der Schweiz erbringt.
Ja. Spezifizierte internationale Organisationen können von der Zahlung der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen befreit werden, die sie in amtlicher Eigenschaft erhalten (Artikel 107, Abs. 1, lit. a) des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer und Artikel 143 bis 150 der Bundesverordnung über die Mehrwertsteuer).
Allerdings kann Zoom die Quellensteuerbefreiung nur bei Erhalt des Formulars „A/OI“ gewähren. Das erforderliche Formular und weitere Einzelheiten zu den geltenden Ausnahmen finden Sie auf der Website der Schweizer Steuerbehörde: https://www.eda.admin.ch/missions/mission-onu-geneve/en/home/manual-regime-privileges-and-immunities/introduction/manual-taxation/value-added-tax.html
Ja. Die Mehrwertsteuer gilt für alle Angebote, die Zoom seinen Kunden in der Schweiz bereitstellt.
Nein. Der Kunde hat im Prinzip keinerlei Umsatzsteuerpflichten. Wenn Sie in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig sind und den Vorsteuerabzug für die an Zoom gezahlte MwSt. geltend machen möchten, sollten Sie mindestens eine Kopie der Rechnung von Zoom für Ihre Unterlagen aufbewahren.
Jeder Kunde und seine spezifischen steuerlichen Umstände sind einzigartig. Die oben angegebenen Informationen sollten nicht als steuerrechtliche Ratschläge angesehen werden, sondern vielmehr als allgemeine Übersicht über relevante Steuerregelungen. Zoom kann Ihnen keine steuerrechtlichen Ratschläge bezüglich Ihrer individuellen Situation geben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für eine maßgeschneiderte Beratung mit einem professionellen Steuerberater in Verbindung zu setzen.