Häufig gestellte Fragen zur neuen Zoom-Rechnungsadresse für Scheckzahlungen


Kunden haben möglicherweise eine E-Mail-Benachrichtigung darüber erhalten, dass die Zoom Lockbox für Zahlungen an einen neuen Ort verlegt wird. Diese E-Mail ist eine gültige Benachrichtigung, aber der Name des Empfängers und die Rechnungsadresse waren falsch.

Hinweis: Es ist kein neues W9 erforderlich. Dies ist lediglich eine Änderung bezüglich der Position der Rechnungsadresse.

Stellen Sie sicher, dass Sie Scheckzahlungen an die folgende Adresse senden:

Diese Änderung tritt am 5. November 2021 in Kraft. Um eine schnelle Zahlungsanwendung zu gewährleisten, aktualisieren Sie Ihr AP-System, um die oben genannte neue Adresse widerzuspiegeln.

In diesem Artikel:

Was ist passiert?

Kunden wurden in einer E-Mail über eine Änderung der Rechnungsadresse für Scheckzahlungen informiert. Dies war eine legitime E-Mail von Zoom, da unsere neue Rechnungsadresse am 5. November 2021 von San Francisco nach Los Angeles verlegt wird.

Wir wurden jedoch auf den Fehler in der Zahlungsbezeichnung und in der Adresse des Zoom-Unternehmens aufmerksam gemacht, nachdem die E-Mail an die Kunden zugestellt wurde.

War das ein SPAM-/Phishing-Versuch?

Nein. Obwohl die E-Mail einen Fehler im Zusammenhang mit dem Namen und der Adresse von Zoom enthielt, handelte es sich nicht um eine Betrugs-E-Mail oder einen Phishing-Versuch. Die Adressänderung ist ein legitimes Ereignis und Kunden müssen eine Änderung für alle künftigen Schecksendungen beachten, die jedoch nicht den Namen oder die Adresse aus der ursprünglichen E-Mail betrifft.

Ändert Zoom seinen Namen?

Wir ändern unseren Namen nicht. Wir heißen weiterhin Zoom Video Communications, Inc.

Mir ist diese E-Mail noch nicht bekannt. Wie lautet die neue Rechnungsadresse?

Der korrekte Name und die Adresse lauten wie folgt:

Benötige ich einen neuen W9, da Zoom seine Adresse geändert hat?

Ein neuer W9 wird in diesem Fall nicht benötigt. Unser W9 bleibt unverändert, weil sich unsere Unternehmensadresse nicht ändert.