VAT ist die Abkürzung für Value Added Tax. Die Mehrwertsteuer wird im Allgemeinen beim Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen fällig. Sie gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die zum Gebrauch oder Verbrauch in der Europäischen Union gekauft und verkauft werden. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, da sie letztendlich vom Endverbraucher getragen wird.
Generell stellt der Anbieter, der Waren oder Dienstleistungen verkauft, dem Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung. Die eingenommene Umsatzsteuer wird dann vom Anbieter gemeldet und an die Steuerbehörden gezahlt.
Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sollten Sie Zoom Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) zukommen lassen (weitere Informationen nachfolgendend unter „Wie kann ich meine USt.-IdNr. eingeben?“). Wenn die USt.-IdNr. gültig ist, wird auf die von Zoom an Sie erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer erhoben. Wenn Sie keine USt.-IdNr. haben, wird für die von Zoom an Sie erbrachten Leistungen Umsatzsteuer erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen angegebene MwSt.-Nummer in der MIAS-Datenbank registriert sein muss, um als gültig zu gelten. Zoom verwendet die MIAS-Datenbank (eine offizielle Datenbank zur Überprüfung der Gültigkeit der von den EU-Mitgliedstaaten erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern), um die über das Abrechnungsportal von Zoom gelieferten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu validieren. In einigen EU-Mitgliedstaaten erfolgt die Aufnahme einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in die MIAS-Datenbank nicht automatisch. Daher müssen Sie möglicherweise bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde beantragen, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in die MIAS-Datenbank aufgenommen wird.
Die EU-Mehrwertsteuer gilt für die EU-Mitgliedstaaten. Die Länder, die derzeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Monaco für die Zwecke der Mehrwertsteuer), Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.
Bitte beachten Sie, dass andere europäische Länder, die nicht Mitglied der EU sind, ihr eigenes Mehrwertsteuersystem haben können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs für andere Länder.
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Nummer, die angibt, dass ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist. Zoom berechnet Kunden, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben (wie in der MIAS-Datenbank angegeben), keine Mehrwertsteuer.
Zoom verfügt nicht über eine Mehrwertsteuerregistrierung in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat. Stattdessen wird Zoom über den nicht-unionsweiten One Stop Shop ("OSS") in der EU für die Mehrwertsteuer registriert.
Die OSS-Regelung für nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige ist eine Vereinfachung für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer auf Telekommunikationsdienstleistungen und/oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer in den EU-Mitgliedstaaten erbracht werden.
Die OSS-Regelung ermöglicht es Anbietern von Telekommunikations- und/oder elektronischen Dienstleistungen für Nicht-Geschäftskunden, sich nicht in jedem EU-Mitgliedstaat einzeln registrieren zu lassen.
Zoom hat als Land der Identifizierung für OSS-Zwecke die Niederlande gewählt.
Zoom berechnet den Mehrwertsteuersatz, der für den Sitz des Kunden gilt. Dies basiert auf dem Standort der 'Verkauft an' Adresse. Diese Informationen werden mit anderen Daten abgeglichen, um zu überprüfen, ob das Land, in das verkauft wird, korrekt ist.
Es liegt in Ihrer Verantwortung als Kunde, sicherzustellen, dass Ihre 'Verkauft an'-Adresse korrekt ist.
Zoom stellt Kunden mit gültiger USt.-IdNr. (ersichtlich in der VIES-Datenbank) keine Umsatzsteuer in Rechnung. Aufgrund der Struktur des Umsatzsteuersystems sind keine anderen Befreiungen möglich.
Um Ihre Mehrwertsteuer anzugeben, führen Sie die folgenden Schritte aus, je nachdem, wo sich Ihr Rechnungsportal im linken Navigationsmenü des Zoom-Webportals befindet. Sie wissen nicht genau, wo sich Ihr Rechnungsportal befindet? Erfahren Sie , wie Sie Ihre Rechnungseinstellungen finden können.
Zoom führt regelmäßige Validierungsprüfungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Kunden durch, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig bleibt. Wenn bei diesen regelmäßigen Überprüfungen festgestellt wird, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr gültig ist, kann Zoom Ihr Konto automatisch aktualisieren, so dass künftige Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer auf alle zukünftigen Rechnungen erhoben, bis eine gültige Mehrwertsteuernummer vorgelegt wird.
Sie sind verpflichtet, uns zu benachrichtigen, wenn sich der Status Ihrer Mehrwertsteuerregistrierung ändert.
Wenn ein Kunde keine gültige Umsatzsteuernummer angeben kann (ersichtlich in der VIES-Datenbank), stellt Zoom für die an den Kunden geleisteten Dienst die Umsatzsteuer in Rechnung.
Nein, Zoom ist im Rahmen des nicht-unionsweiten OSS-Systems für die Mehrwertsteuer registriert und verfügt daher nicht über eine individuelle Mehrwertsteuerregistrierung in jedem EU-Mitgliedstaat.
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuernummer angegeben haben und diese in der VIES-Datenbank als gültig angezeigt wird, wird Ihnen von Zoom keine lokale Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird der Dienst als B2B-Dienstleitung angesehen, was bedeutet, dass Sie ihn möglicherweise in Ihrer regulären Umsatzsteuererklärung im Rahmen des Reverse-Charge-Systems als eine außerhalb der EU erworbene Dienstleistung deklarieren müssen. Die Umsatzsteuer, die im Rahmen des Reverse-Charge-Systems verbucht wird, kann unter Umständen auf der gleichen Umsatzsteuererklärung zurückgefordert werden wie die Vorsteuer, sofern Ihre Geschäftsaktivität Sie zur Vorsteuerrückforderung berechtigt.
Falls Sie keine gültige USt.-IdNr. angegeben haben (ersichtlich in der VIES-Datenbank), wendet Zoom den Umsatzsteuersatz an, der in dem vom Kunden eingegebenen „Verkauft an“-Land gültig ist. Diese Information wird unter Umständen mit anderen Daten abgeglichen, um die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen.
Normalerweise sind der Ort "Rechnungskontakt" und der Ort "Verkauft an" derselbe. Die Kunden werden zunächst aufgefordert, einen 'Rechnungskontakt' anzugeben, der als 'Verkauft an' dient (es sei denn, die 'Verkauft an'-Adresse wird beim Einsteigen des Kunden ausdrücklich als ein anderer Ort angegeben). Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist erforderlich, wenn der Verkaufsort innerhalb der EU liegt.
Wenn sich die Kontakte 'Rechnungskontakt' und 'Verkauft an' an unterschiedlichen Orten befinden, wird die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Ortes 'Verkauft an' berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Angabe 'Verkauft an' mit anderen Informationen abgeglichen werden muss, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.
Nein. Umsatzsteuer wird für alle Verkäufe von Zoom-Dienstleitungen in Rechnung gestellt, sofern vom Kunden keine gültige USt.-IdNr. (ersichtlich in der VIES-Datenbank) angegeben wird.
Wohltätigkeitsorganisationen ohne Geschäftstätigkeiten sind meistens nicht umsatzsteuerregistriert. Da Wohltätigkeitsorganisationen üblicherweise keine wirtschaftlichen Aktivitäten durchführen (z. B. Verkauf von Waren/Dienstleistungen gegen Entgelt), haben sie meist auch keine Umsatzsteuernummer. Daher fällt für Wohltätigkeitsorganisationen für bei Zoom erstandene Leistungen sehr wohl Umsatzsteuer an.
Artikel 151 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie enthält eine Ausnahme für Lieferungen an internationale Organisationen (z.B. NATO oder Botschaften mit Sitz in der EU). Da Zoom seinen Sitz in den USA hat, unterliegen seine Lieferungen an internationale Organisationen in der EU grundsätzlich der EU-Mehrwertsteuer. Wenn Sie sich normalerweise auf die Steuerbefreiung nach Artikel 151 berufen, können Sie möglicherweise einen Antrag auf Rückerstattung der Ihnen von Zoom in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer bei Ihren lokalen Steuerbehörden stellen.
Eine Ausnahme hiervon ist, wenn ein Kunde bei der Steuerbehörde des Landes, in dem er steuerpflichtig registriert ist, eine schriftliche Erklärung (Freistellungsbescheinigung) beantragt, dass die von Zoom erworbenen Leistungen gemäß Artikel 151 ausdrücklich als mehrwertsteuerbefreit behandelt werden können.
Wenn die Steuerbehörde Ihrem Antrag stattgibt und Sie von ihr eine schriftliche Erklärung erhalten, in der bestätigt wird, dass die von Zoom getätigten Lieferungen als mehrwertsteuerbefreit gelten, sprechen Sie bitte mit unserer Abrechnungsabteilung, um ihr eine Kopie dieser Erklärung bereitzustellen.
Die Erklärung sollte Ihren registrierten Unternehmensnamen sowie den Hinweis enthalten, dass die Leistungen von Zoom als mehrwertsteuerbefreit behandelt werden können.
Wenn Sie eine gültige USt.-IdNr. angegeben haben (ersichtlich in der VIES-Datenbank), wird Ihnen keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Allerdings sind Sie eventuell verpflichtet, die erworbenen Leistungen auf Ihrer Umsatzsteuererklärung im Rahmen des Reverse-Charge-Systems zu deklarieren.
Sie können Ihre USt.-Nr. zu jeder Zeit eintragen. Falls Sie sie vor Fälligkeit der nächsten Rechnung eintragen, wird Zoom Ihnen auf dieser Rechnung und den kommenden Rechnungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Wenn bis zum Zeitpunkt der nächsten Rechnungsstellung noch keine gültige USt.-IdNr. (ersichtlich in der VIES-Datenbank) eingegeben wurde, wird die Umsatzsteuer weiterhin in Rechnung gestellt.
Wenn eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingegeben wird und auf den Ihnen ausgestellten Rechnungen bereits Umsatzsteuer berechnet wurde, kann Zoom auf Ihren Antrag hin die in den Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer korrigieren, die in den dreißig Tagen vor der Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausgestellt wurden. Allerdings wird die Mehrwertsteuer auf Rechnungen, die außerhalb dieser dreißig Tage ausgestellt werden, nicht angepasst.
Ja. Zoom stellt für alle Leistungen an Geschäftskunden Rechnungen aus.
Wenn Sie in Ihrem Zoom-Konto Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingegeben haben, werden auf der Rechnung, die Sie von Zoom erhalten, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ihr Firmenname sowie weitere Angaben zu den Lieferungen von Zoom an Sie aufgeführt. Auf der Rechnung wird jedoch keine lokale Mehrwertsteuernummer für Zoom ausgewiesen, da Zoom in keinem EU-Mitgliedstaat direkt für die Mehrwertsteuer registriert ist.
Wenn Sie keine USt.-IdNr. angeben, wird für die von Zoom erbrachten Leistungen die lokale Umsatzsteuer erhoben.
Für Lieferungen an nicht mehrwertsteuerlich registrierte Personen erhebt und führt Zoom diese Mehrwertsteuer im Rahmen der OSS-Vereinfachung ab und hat die Niederlande als Identifikationsland für die OSS-Berichterstattung gewählt.
Gemäß den OSS-Vorschriften gelten für Zoom die Rechnungsstellungsvorschriften des Landes, in dem die Identifizierung erfolgt, was bei Zoom die Niederlande sind. Nach den niederländischen MwSt.-Vorschriften besteht keine formale Verpflichtung zur Ausstellung einer MwSt.-Rechnung für Lieferungen an nicht bei der MwSt. registrierte Personen.
Als nicht ansässiges Unternehmen, das nicht in einem EU-Mitgliedstaat registriert ist, ist Zoom im Allgemeinen nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen im Rahmen lokaler E-Invoicing-Mandate auszustellen. Während Zoom die EU-Mehrwertsteuervorschriften über Mechanismen wie den EU OSS (One-Stop-Shop) für die Meldung und Überweisung der Mehrwertsteuer einhält, gelten die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in der Regel für gebietsansässige Steuerzahler oder Unternehmen, die direkt in dem Land ansässig sind. Kunden sollten die lokalen Vorschriften konsultieren oder sich für ihre speziellen Bedürfnisse im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung beraten lassen.